Begleitung Erarbeitung Vollzugshilfe Phosphorrecycling
schweizweit
In der Abfallverordnung (VVEA) des Bundes in Art. 15 ist festgeschrieben, dass der Phosphor aus phosphorreichen Abfällen ab 2016 (mit einer 10-jährigen Übergangsfrist) zurückgewonnen werden muss. Klärschlamm sowie auch Tier- und Knochenmehl zählen zu den phosphorreichen Abfällen. Jede Verordnung muss von irgendjemandem umgesetzt werden. In diesem Fall sind das die Kantone und diese brauchen Hilfe beim Vollzug.
Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe erarbeitet, an welcher TBF massgeblich mitarbeiten und unterstützen durfte.