Gewässerraumprojekt Kanton Appenzell I.Rh.
Kanton Appenzell I.Rh., Schweiz
Gemäss aktueller Gesetzgebung des Bundes (Gewässerschutzgesetz und -verordnung) muss entlang von Seen, Flüssen und Bächen ein Gewässerraum ausgeschieden werden. Die Kantone sind verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, welcher für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer inkl. deren Ufer (z. B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Puffer gegen Gewässerverunreinigungen) und den Schutz vor Hochwasser und die langfristige Gewässernutzung (z. B. Stromproduktion oder Erholung für die Bevölkerung) erforderlich ist.
Zusammen mit den Behörden hat TBF den Leitfaden zur Festlegung des Gewässerraums im Kanton Appenzell Innerrhoden erarbeitet und für den gesamten Kanton die Gewässerräume ausgeschieden.