Gewässerraumprojekt Kanton Zürich
Zürich, Schweiz
Lebendige Gewässer mit genügend grossen Gewässerräumen erfüllen eine Vielzahl von Schutz- und Nutzungsansprüchen und sind Voraussetzung für eine funktionierende integrale Wasserwirtschaft. Deswegen hat der Bund im Jahr 2011 das revidierte Gewässerschutzgesetz und die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft gesetzt. Er verpflichtet darin die Kantone entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauung zu schützen. Damit bleibt der nötige Spielraum für Natur- und Hochwasserschutzmassnahmen, für die Erholung der Bevölkerung sowie für die Nutzung des Gewässers, etwa für die Stromproduktion aus Wasserkraft, erhalten.
TBF unterstützt die Gesamtprojektleitung des Gewässerraumprojekts beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) als externe Projektunterstützung beim Projektaufbau und beim Projektmanagement.